Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist seit 2005 verfassungsmäßig als eigenständige Sprache anerkannt und besitzt ihre eigene Grammatik und Struktur. Diese unterscheidet sich gänzlich von der der deutschen Lautsprache und kann nicht mit dieser verglichen werden.

In Österreich leben – Schätzungen zufolge, da es keine offiziellen Zahlen gibt – ca. 8.000 bis 10.000 gehörlose Menschen und etwa 450.000 hörgeschädigte Menschen.

Die Österreichische Gebärdensprache ermöglicht es ihnen, mit ihrem Umfeld zu kommunizieren. Da gehörlose Menschen oftmals eine schlechtere Bildungssituation erleben, ist die ÖGS für sie am besten verständlich – sie tun sich oft mit rein deutschen Texten sehr schwer bzw. können diese zumeist nicht sinnerfassend lesen.

Aus diesem Grund wurde im Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP-Behinderung) 2012-2020 beschlossen, dass allen gehörlosen Menschen möglichst viele Inhalte und Informationen in Österreichischer Gebärdensprache zur Verfügung stehen sollen. Diesbezüglich wurden im NAP-Behinderung genauer definierte Ziele gesetzt, die nun schrittweise umgesetzt werden sollen. Der NAP-Behinderung wurde vom Österreichischen Gehörlosenbund komplett in Österreichischer Gebärdensprache zur Verfügung gestellt, damit auch gehörlose Menschen Kenntnis von dessen Inhalten haben: zum NAP-Behinderung in ÖGS